2016: Änderung des Gesetzes über den Konsumkredit

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Konsumentenschutz

Der Bundesrat am 11. Dezember 2015 die Verordnung zum Maximalzinssatz für Konsumkredite geändert. Die Bundesbehörden wollen durch die Herabsetzung des Zinssatzes von 15% auf 10% Konsumenten, die den alten maximalen Zinssatz nicht tragen können, vor Überschuldung schützen. Diese Verringerung ist aber für den Konsumentenschutz nicht nötig, da schon strenge Massnahmen existieren:

  • Strenge Reglementierung durch das Konsumkreditgesetz.
  • Rigorose Kontrolle der Bonität des Konsumenten durch die Bank.

Wirtschaftlichkeit der Finanzinstitute

Kredite stellen für Banken zuerst einmal ein Risiko dar, denn es handelt sich in erster Linie um die Übergabe einer Geldsumme an eine Privatperson, die noch kein Geld besitzt. Um sich zu vergewissern, dass die Rückzahlung des Kredites für die Zukunft gesichert ist, müssen die Banken verschiedene Garantien einholen:

  • Die ganz genaue Prüfung der finanziellen und beruflichen Situation des Antragstellers.
  • Konkrete Beweise wie beispielsweise Lohnauszüge und einen Betreibungsregisterauszug.

Erst nach der Bewertung der Bonität des Konsumenten sind Banken mit einem Konsumkredit einverstanden. Ausserdem ist die Zahl der angenommenen Anträge im vergleich zu den gestellten gering.

Warum ist ein Konsumkredit mit Nebenkosten verbunden?

Die Festlegung des Zinssatzes für den Kredit beeinhaltet zwei Sorten von Nebenkosten, die das Finanzinstitut erhebt:

  • Bearbeitungskosten, durch adminsitrative Arbeiten bedingt.
  • Risikokosten, da die Bank eine Geldsumme vergibt, die der Konsument erst in der Zukunft besitzen wird.

Wie können die Nebenkosten gesichert werden?

Nebenkosten sind nötig für gut laufende Bankgeschäfte und darum festgelegt. Was passiert aber im Falle einer Verminderung des Zinssatzes? Um die Kosten zu decken müssen die Banken andere Lösungen finden, die sie den Kunden auferlegen werden. Es könnten beispielsweise bald folgende Kosten auftreten:

  • Die Einführung von Dossierkosten.
  • Die Erhöhung der Kreditdauer.

Die Begrenzung des Zinssatzes für Konsumkredite durch den Bundesrat im Dezember 2015 scheint also kein notwendiges Mittel für den Schutz der Konsumenten vor Überschuldung zu sein.

Beratung für Kreditbeanträger

Sollte man das Inkrafttreten des neuen Zinssatzes für den Konsumkredit abwarten, bevor man einen Kredit beantragt? Das Beste ist, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden. Unser Partner Multicrédit kann Ihnen eine kostenlose und komplette Analyse Ihrer Finanzsituation erstellen und Ihre Chancen auf ein Darlehen bewerten.

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