Der Bundesrat am 11. Dezember 2015 die Verordnung zum Maximalzinssatz für Konsumkredite geändert. Die Bundesbehörden wollen durch die Herabsetzung des Zinssatzes von 15% auf 10% Konsumenten, die den alten maximalen Zinssatz nicht tragen können, vor Überschuldung schützen. Diese Verringerung ist aber für den Konsumentenschutz nicht nötig, da schon strenge Massnahmen existieren:
Kredite stellen für Banken zuerst einmal ein Risiko dar, denn es handelt sich in erster Linie um die Übergabe einer Geldsumme an eine Privatperson, die noch kein Geld besitzt. Um sich zu vergewissern, dass die Rückzahlung des Kredites für die Zukunft gesichert ist, müssen die Banken verschiedene Garantien einholen:
Erst nach der Bewertung der Bonität des Konsumenten sind Banken mit einem Konsumkredit einverstanden. Ausserdem ist die Zahl der angenommenen Anträge im vergleich zu den gestellten gering.
Die Festlegung des Zinssatzes für den Kredit beeinhaltet zwei Sorten von Nebenkosten, die das Finanzinstitut erhebt:
Nebenkosten sind nötig für gut laufende Bankgeschäfte und darum festgelegt. Was passiert aber im Falle einer Verminderung des Zinssatzes? Um die Kosten zu decken müssen die Banken andere Lösungen finden, die sie den Kunden auferlegen werden. Es könnten beispielsweise bald folgende Kosten auftreten:
Die Begrenzung des Zinssatzes für Konsumkredite durch den Bundesrat im Dezember 2015 scheint also kein notwendiges Mittel für den Schutz der Konsumenten vor Überschuldung zu sein.
Sollte man das Inkrafttreten des neuen Zinssatzes für den Konsumkredit abwarten, bevor man einen Kredit beantragt? Das Beste ist, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden. Unser Partner Multicrédit kann Ihnen eine kostenlose und komplette Analyse Ihrer Finanzsituation erstellen und Ihre Chancen auf ein Darlehen bewerten.