Das Bundesgesetz über den Konsumkredit verbietet einen Kredit mit Betreibungen nicht direkt. Das Bundesgesetz setzt jedoch voraus, dass beim Kunden eine Zahlungsfähigkeit besteht. Falls dies nicht der Fall ist, ist es in rechtlichem Sinne nicht erlaubt, einen Kredit zu erhalten, da die Schuld mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht zurückbezahlt werden kann. Genau aus diesem Grund lehnen es Banken systematisch ab, einen Konsumkredit mit Betreibungen zu geben. Somit sollten Sie zuerst Ihre Betreibungen regeln bevor Sie überhaupt einen Konsumkredit beantragen.
Mit der Kreditablösung können Sie all Ihre Schulden zusammentragen (Rechnungen bezüglich Kredite, Leasingverträge, Kreditkartensaldos) und auf einen einzigen Kredit reduzieren. Diese Lösung ermöglicht einerseits die Kostenerstattung der Rechnungen auszuzögern und somit zu verlängern und zudem auch noch einen Vorteil in Sachen Zinsen zu haben. Der Kunde erspart sich somit monatlich mehrere Rechnungen und diese in verschiedener Form auf eine einzige reduzieren. Die Kreditablösung wird dennoch als Konsumkredit angerechnet. Eine Kreditablösung kann somit mit Betreibungen nicht gegeben werden./p>
Die beste Alternative die Ihnen in diesem Fall übrig bleibt, ist sich Hilfe bei einer Entschuldungsgesellschaft zu holen. Diese wird Ihnen im Falle von Schulden sicherlich weiterhelfen können. Dienste, die Ihnen dabei vorgeschlagen werden, sind folgende:
Wenn Sie Betreibungen haben, Verlustscheine oder Ihre Kreditanfragen abgelehnt worden sind, sollten Sie sich einem Finanzberater zuwenden. Unser Partner Darlehenkredit kann Ihnen ein unverbindlicher und kostenloser Termin mit einem erfahrenen Finanzberater anbieten. Dieser wird Ihre finanzielle Lage genauer unter die Lupe nehmen und so konkrete Lösungen vorschlagen können.