Kredit aufnehmen trotz Betreibung – Geht das?

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Kredit trotz Betreibung aufnehmen?

Kann ich in der Schweiz einen Kredit erhalten, obwohl ein Betreibungsverfahren gegen mich läuft? Um es einfach zu sagen: nein. Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) besagt im Artikel 28, dass der Kreditgeber die Kreditfähigkeit des Konsumenten vor Vertragsabschluss prüfen muss. Wenn ein Konsument laufende Betreibungen hat, gilt er als nicht kreditfähig. Eine Bank wird also eine Kreditanfrage eines Konsumenten, gegen den Betreibungen laufen, immer ablehnen.

Woher stammen die Informationen?

Im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung stellt ein Finanzinstitut Recherchen über den Konsumenten an. Für diese Recherchen kann es vom möglichen Kunden einen Betreibungsregisterauszug verlangen. Ausserdem können Banken auf die Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK, Informationen hier) zugreifen. Diese Zentralstelle sammelt alle Kreditinformationen über Konsumenten und vergibt Codes, falls ein Konsument einen Kredit nicht oder zu spät bezahlt oder viele Kreditanfragen innerhalb von kurzer Zeit gemacht hat. Diese Codes verringern die Kreditwürdigkeit, selbst wenn man keine Betreibungen hat.

Was kann ich tun?

Wenn Sie laufende Betreibungen haben, kommen Sie nicht darum herum, diese zu bezahlen, um für Kredite infrage zu kommen. Einen Kredit zu beantragen, um die Betreibung zu bezahlen, ist also unmöglich. Da Sie sich nicht auf ein Darlehen von Banken verlassen können, haben Sie nur folgende Möglichkeiten:

  • Betreibungen durch Eigenmittel bezahlen (Erspartes, Gewinne etc.)
  • Darlehen bei Freunden und Familie verlangen
  • Beim Arbeitgeber einen Lohnvorschuss verlangen
  • Mit Ihren Gläubigern über die Betreibung verhandeln

Auch beendete Betreibungen gelten für Banken als schlechtes Zeichen. Darum sollten Sie auch bei bezahlten Betreibungen die Löschung der Einträge beim Betreibungsregister verlangen. Der Gläubiger kann ausserdem eine Betreibung zurückziehen, wodurch sie automatisch gelöscht wird. Dies wird er aber nur tun, wenn Sie seinen Forderungen möglichst umfassend nachkommen. Es ist also immer das Beste, eine Betreibung so schnell wie möglich zu beenden!

Haben Sie ein Schuldenproblem?

Eine Betreibung muss nicht immer aufgrund von horrenden Schulden bestehen. Auch Versehen und unberechtigte Forderungen können zum Einleiten von Betreibungen führen. Wenn Sie aber wirklich verschuldet sind und nicht mehr weiterwissen, sollten Sie sich schnellstens professionelle Hilfe holen! Ein Anbieter von Schuldenhilfe ist zum Beispiel kreditzins.ch. Dieser Finanzdienstleister hat Kontakte zu diversen Beratungsstellen, die Ihnen mit einem Entschuldungsprogramm wieder auf die Sprünge helfen. Ein solches Programm umfasst Folgendes:

  • Situationsanalyse: Ihre finanzielle Situation wird umfassend geprüft und bewertet.
  • Budgetplanung: Aufgrund der Finanzanalyse erstellt ein Berater für Sie ein monatliches Budget. Dies beinhaltet auch die Rückzahlung Ihrer Schulden.
  • Verhandlungen: Der Schuldenberater übernimmt Ihre komplette Korrespondenz mit den Gläubigern. Er verhandelt über Tilgungen und Schuldenschnitte.
  • Kosten: Sie bezahlen die Kosten für den Schuldenberater über das von ihm erstellte Monatsbudget!

Werden Sie schuldenfrei!

Ein Kredit ist bei Schulden und Betreibungen keine gute Wahl und ausserdem unmöglich zu erhalten. Kontaktieren Sie darum einen erfahrenen Schuldenberater, der Ihnen bei Betreibungen weiterhilft. Viele Personen mit einem Schuldenproblem schämen sich und zögern, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unser Partner Kreditzins.ch wird sich hingegen gerne und ohne Vorbehalte um Ihr Anliegen kümmern.

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