Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Organisationen, deren Ziel es ist, die Daten eines jeden Kreditnehmers zu erfassen. Diese Erfassung ist automatisch und im Rahmen des Konsumkreditgesetzes obligatorisch. Wenn eine Privatperson eine Kreditanfrage bei einer Bank stellt, kann die Bank die Daten des Antragstellers bei diesen Organisationen kontrollieren.
Die Gesetzgebung für Konsumkredite ist in der Schweiz relativ streng. Wir bieten Ihnen in diesem Kreditlexikon eine Erklärung der beiden wichtigsten Gesetze an, die bei Konsumkrediten eine Rolle spielen:
Wir bieten Ihnen in unserem Kreditlexikon eine Erklärungen für die wichtigsten Fachausdrücke im Zusammenhang mit Privatkrediten oder allgemeiner mit Konsumkrediten an: