Nach dem aktuellen Trend werden Scheidungen in der Schweiz immer häufiger. Die letzten Statistiken (2016) zeigen, dass über 40% aller Ehen geschieden werden. Da zahlreiche Haushalte zu einem Zeitpunkt ihres Bestehens einen Konsumkredit aufnehmen und die Scheidungsrate gleichzeitig hoch ist, finden sich viele geschiedene Eheleute mit einem noch nicht abgezahlten Kredit wieder. Daher ist das Phänomen relativ verbreitet.
In dem beschriebenen Fall gilt: Die Person, welche den Vertrag unterschrieben hat, hat die Gesetzliche Pflicht zur Weiterzahlung der Monatsraten. Im Fall eines Konsumkredites unterschreibt nur eine einzige Person den Vertrag, selbst wenn die beiden Einkommen der Eheleute zur Budgetberechnung verwendet werden.
Die Person, welche den Vertrag nicht unterzeichnet hat, kann in keinem Fall von der Bank zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet werden, denn die Verantwortung trägt der Unterzeichner des Vertrages. Falls die Monatsraten nicht bezahlt werden, wird der Unterzeichner entsprechend gerichtlich belangt: Mahnungen, Betreibungen, ZEK-Codes, etc.
Diejenige Person, die den Vertrag unterzeichnet hat, muss den erhaltenen Kredit zurückzahlen und dies sogar dann, wenn das Geld hauptsächlich für/durch den Ex-Partner ausgegeben wurde. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die erhaltene Summe für das allgemeine Wohl der Familie ausgegeben wurde.
Wenn es sich beweisen lässt, dass die Kreditsumme für das Wohl der Familie ausgegeben wurde, müssen beide Ex-Partner den Kredit zurückzahlen. Nur ein gerichtliches Urteil kann in dieser Situation entscheiden. Ein solcher Fall entsteht, wenn der Kredit beispielsweise für den Kauf eines Autos, die Renovation des Hauses, etc. eingesetzt wurde.
Wenn Sie Ihren Kredit über einen spezialisierten Vermittler wie beispielsweise Multicrédit erhalten haben, der übrigens auch Ehepaaren Kredite vermittelt, können Sie ihm Ihre Situation erklären. Er kann Sie über alle zu unternehmende Schritte beraten. Die andere Möglichkeit bleibt, sich an Ihren Anwalt zu wenden.