Zur Zeit verlangen geldverleihende Unternehmen eine gewisse Anzahl an Dokumenten, welche für die Prüfung der Anfrage notwendig sind (siehe unseren vorherigen Artikel zu den verlangten Dokumenten). Diese Originale oder Kopien ermöglichen die Überprüfung der vom Kreditnehmer angegebenen Summen, damit seine finanzielle Situation bestätigt werden kann. Die Banken müssen das Budget des Antragsstellenden aus zwei Gründen überprüfen:
Wenn man das KKG genau studiert (siehe hier die Details), stellt man fest, dass der Artikel 28 folgendes fordert: Die Kreditgeberin muss vor Vertragsabschluss nach Artikel 31 die Kreditfähigkeit der Konsumentin oder des Konsumenten prüfen. Der Artikel 31 präzisiert, dass der Kreditgeber sich auf die vom Konsumenten zur Verfügung gestellten Informationen verlassen kann. Der Artikel 31 legt ebenfalls fest, dass:
Legal gesehen haben Banken also nicht die Verpflichtung, vom Kreditnehmer Dokumente einzufordern. In der Praxis handelt es sich aber aus gesetzlichen Sicherheitsgründen um ein praktisch unerlässliches Verfahren. Im Problemfall liegt es an der Bank, zu beweisen, dass sie keinen Zweifel an den Informationen des Kunden hatte.
Vom rechtlichen Aspekt abgesehen ermöglicht die Untersuchung der Kundensituation eine Verminderung des Risikos, indem die Rückzahlungskapazität sichergestellt wird. Dieses Vorgehen ist für alle vorteilhaft:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht möglich ist, in der Schweiz bei einer Bank oder einem anderen Finanzunternehmen einen Konsumkredit ohne Nachweis zu bekommen. Gewisse Unternehmen verlangen aber mehr oder weniger Dokumente und sich an einen Makler wie Multicrédit zu wenden, ermöglicht häufig, die Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.