Mietzinsverringung 2017: Wie verlangt man eine Vergünstigung?

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Der Referenzzinssatz: Was ist das?

Es handelt sich um einen Indikator für Mietpreise, der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) aufgestellt wird. Letzteres stützt sich auf den durchschnittlichen Hypothekarzinssatz der Banken und spiegelt so die Mietkosten wider. Bei einer Verringerung dieses Referenzzinssatzes müssen die Besitzer und Vermieter normalerweise die Mieten entsprechend anpassen.

Eine obligatorische Anpassung… aber nicht automatisch

Paradoxerweise haben Vermieter die Verpflichtung, die Mieten im Fall einer Verringerung des Leitzinssatzes anzupassen, doch sie haben nicht die Verpflichtung, dies automatisch zu tun. Anders gesagt liegt es beim Mieter, eine Anfrage für den Mietzinswechsel zu machen. Wenn nach der Festlegung des letzten Mietbetrages eine Verringerung des Leitzinssatzes geschehen ist, muss der Vermieter (oder der Besitzer) die Miete entsprechend senken oder eine Absage konkret begründen. Die Gründe für eine Absage können beispielsweise kürzlich durchgeführte Renovationsarbeiten sein.

Wie macht man eine Anfrage?

Sie müssen dem Vermieter oder Besitzer lediglich einen Brief senden. Zahlreiche Musterbriefe und Tools zur Berechnung der erwarteten Vergünstigung existieren (siehe beispielsweise die Seite des Mieterinnen- und Mieterverbands). Es wird meistens geraten, den Brief per Einschreiben zu senden, damit die Sendung bei Streitfällen oder ungerechtfertigter Absage nachgewiesen werden kann.

Wie hoch kann die Mietzinsvergünstigung sein?

Dies hängt vom aktuell zur Berechnung der Miete benutzten Zinssatz ab. Ein Wechsel von 1.75% auf 1.5% entspricht einer Vergünstigung von 14% der Miete ohne Nebenkosten (diese sind von der Senkung der Zinssätze nicht betroffen). Für eine Miete von 1’200 CHF (1’000 CHF + 200 CHF Nebenkosten) bedeutet dies eine Verringerung von etwa 140 CHF bzw. eine neue Miete von 1’060 CHF.

Wann wird die Miete angepasst?

Wenn die Verringerung vom Vermieter oder vom Besitzer gewährt wird, wird sie normalerweise mit der nächsten Erneuerung des Mietvertrages umgesetzt.

Mietzinssenkung und Kaution

Normalerweise fordern die Vermieter eine Mietkaution von 3 Monatsmieten. Was geschieht bei einer Veränderung der Mietkosten? Sehr einfach: Nichts. Die hinterlegte Summe ist beim Inkrafttreten des Mietvertrages schon festgelegt und ist nicht von Veränderungen des Mietzinses betroffen. Falls Sie eine Kaution auf einem Bankkonto hinterlassen haben, ist es möglich, eine Mietzinsgarantie ohne Bankdepot abzuschliessen, welche wie eine Versicherung funktioniert und Ihnen ermöglicht, den hinterlassenen Betrag zurückzuerhalten.

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