Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein Dokument, die seinen Besitzer dazu berechtigt, sich für eine mehr oder weniger lange Zeit im Land aufzuhalten und dort zu arbeiten. Es gibt verschiede Bewilligungen je nach Personensituation, wobei je nach Art der Bewilligung einem Ausländer mehr oder weniger Rechte und Freiheiten zugesprochen werden. Die Art der Bewilligung bestimmt unter anderem:
Ausserdem muss man darauf hinweisen, dass seit dem 1. Juni 2007 die meisten Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer eine freie Mobilität im ganzen Land ermöglichen. Dies gilt vor allem für die häufigsten Bewilligungen: B, C, G und L.
Obwohl das Dokument offiziell Aufenthaltsbewilligung genannt wird, bezeichnet man es manchmal anders. Alle folgende Bezeichnungen meinen dasselbe Dokument:
Das Dokument wird direkt durch die Dienststelle für Bevölkerung des Wohnkantons der entsprechenden Person geliefert. Die Schritte, um ein solches Dokument überhaupt zu erhalten, muss hingegen jeder Ausländer und jede Ausländerin selbst unternehmen. Bei Personen, die aus einem Land der EU oder der EFTA einreisen und eine bezahlte Tätigkeit in der Schweiz ausüben möchte, erfolgen diese Schritte über den Arbeitgeber. Folgende Dokumente sind dafür nötig:
Die Kosten variieren von einem Kanton zum anderen, grundsätzlich zwischen 65 und 90 CHF.
Staatsangehörige der EU / EFTA lassen sich hierzulande normalerweise mit einer Bewilligung von folgenden Typen nieder:
Jedes dieser Dokumente unterscheidet sich von den anderen punkto Vergabebedingungen, Gültigkeitsdauer und Zugang zu Krediten:
Bewilligung | Vergabebedingungen | Gültigkeitsdauer | Möglichkeit, Kredit zu erhalten? |
B-Ausweis | Arbeitsvertrag oder belegbares zukünftiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten | 5 Jahre | Ja, mindestens seit 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber |
C-Ausweis | Seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz ansässig | Unbegrenzt | Ja, mindestens 3 seit 3 Monaten beim gleichen Arbeitgeber oder selbstständig seit 2 Jahren |
G-Ausweis | Arbeitsvertrag oder belegbares zukünftiges Arbeitsverhältnis | 5 Jahre, oder nach Dauer des Arbeitsverhältnisses falls Vertrag < 1 Jahr | Ja, falls Ausweis seit 3-4 Jahren besteht |
L-Ausweis | Arbeitsvertrag oder belegbares zukünftiges Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Monaten | Je nach Arbeitsvertrag, maximum 12 Monate, kann erneuert werden | Nein |
Ausländer können daher je nach Aufenthaltsbewilligung und unter gewissen Auflagen einen Kredit erhalten. Doch Achtung: Wenn die Bedingungen zur Kreditaufnahme erfüllt sind, bedeutet dies nicht, dass die Anfrage automatisch akzeptiert wird: Die üblichen Kreditvergabebedingungen gelten.
Es gibt ausser Niederlassungsbewilligungen auch noch einen anderen Typ von Aufenthaltsbewilligung: die Legitimationskarte. Dieses Dokument ersetzt eine herkömmliche Bewilligung und ermöglicht es, sich in der Schweiz während der Gültigkeitsdauer der Karte aufzuhalten. Die Karte wird normalerweise Mitarbeitern von Botschaften, Konsulaten und NGO ausgestellt. In Bezug auf den Kredit können Inhaber der Legitimationskarte Konsumkredite zu den gleichen Konditionen wie Schweizer Bürger aufnehmen.