1.) Alter
Sie müssen älter als 18 und jünger als 69 Jahre alt sein.
Tipp: Sollten Sie über 68 Jahre alt sein, dann fragen Sie Ihre Kinder oder Ihre Verwandten, ob jemand den Kredit auf sich nehmen kann. Sollten Sie unter 18 Jahre alt sein, dann sind Sie definitiv noch zu jung.
2.) Einkommen:
Ihr monatliches Einkommen muss höher als 2’900 Schweizer Franken sein.
Tipp: Sollten Sie dieses mindest Einkommen nicht erreichen, dann schauen Sie, ob Ihr Partner den Kredit auf sich nehmen kann.
3.) Betreibungen
Sie dürfen keine laufenden Betreibungen haben.
Tipp: Sollten Sie Ihre Betreibungen schon abbezahlt haben, dann teilen Sie dem Gläubigen mit, welcher Sie betrieben hat, er solle Sie aus dem Register löschen, sonst können Sie keinen Kredit beantragen, obwohl Sie Ihre Betreibungen schon abbezahlt haben.
4.) Bewilligung, Identität
Sie besitzen eine Arbeitserlaubnis (C,L,B,G) ODER besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Legitimationskarte.
Tipp: – Mit Ausweis B müssen Sie mindestens 6 Monate in der Schweiz sein.
Tipp: – Mit Ausweis L müssen Sie mindestens 12 Monate in der Schweiz sein.
Tipp: – Mit Ausweis G müssen Sie mindestens 3 Jahre in der Schweiz sein.