In einem kürzlich erschienenen Artikel , präsentierten wir die verschiedenen Arten von Bewilligungen für Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Heute bieten wir zusätzliche Informationen darüber, wie sie diese erhalten.
Das ist Ihr „Schlüssel“, um sich in der Schweiz zu etablieren. Es ist nicht leicht, einen Job, ohne eine Bewilligung zu finden, die gute Nachrichtist, dass, sobald Sie eine Arbeit gefunden haben, Ihr Arbeitgeber verantwortlich für die Schritte ist, um Ihnen eine Arbeitserlaubnis Typ „L“ zu geben. Viele Ausländer glauben, dass man zuerst eine Bewilligung einholen muss, um einen Job zu bekommen. Das Gegenteil der Fall: Man sucht einen Job, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen eine L-Bewilligung geben.
Bewilligung B ist interessanter als die L-Bewilligung, weil es automatisch verlängert wird.Um eine B-Bewilligung zu erhalten gibt es zwei Möglichkeiten: – Wenn Sie noch keine Bewilligung in der Schweiz haben und eine Arbeitsstelle in der Schweiz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag finden, kann Ihr Arbeitgeber dann direkt eine B-Bewilligung beantragen (ohne zuerst die L-Bewilligung zu haben, die weniger interessant ist) – Wenn Sie eine L-Bewilligung seit mindestens 3 Jahren haben und einen festen, gesicherten Job haben, können Sie Ihre L-Bewilligung in eine B- Bewilligung umwandeln.
Bewilligung C ist die beste Möglichkeit, dass man bekommen kann. Es erlaubt Ihnen, in der Schweiz zu bleiben, solange Sie wollen. Wie bekomme ich diese? Einfach, wenn Sie arbeiten, Ihre B-Bewilligung wird automatisch nach 3 Jahren in eine C-Bewilligung gesetzt (oder 5 Jahre, je nach Ihrer Nationalität).
G-Bewilligung ist an Personen mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland und in der Schweiz arbeiten, gewährt. Die Gültigkeit einer G-Bewilligung beträgt 5 Jahre. Allerdings sind die Arbeitsverträge von weniger als einem Jahr entspricht die Bewilligung gegenüber der Dauer des Vertrages.