Die Kosten einer Zahnbehandlung werden grundsätzlich nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt (LAMal). Die einzige Ausnahme besteht bei medizinischen Gründen (bspw. Zahnerkrankungen). In allen anderen Fällen können die Kosten nur durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden, doch die Bedingungen dafür variieren je nach Unternehmen und Zusatzversicherung. Die Rückzahlungen unterliegen einer Franchise und der Patient muss einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Eine Person, welche über keine Zahnzusatzversicherung verfügt, muss hingegen die gesamten Rechnungen des Zahnarztes alleine begleichen.
Es ist möglich, einen Privatkredit aufzunehmen, um die Rechnungen des Zahnarztes zu finanzieren, siehe beispielsweise die Seite von Multicrédit, die sich mit Kosten der Zahnbehandlung auseinandersetzt. Ein Kredit für die Behandlungskosten kann:
Ein Zahnarztkredit fällt in die Klasse der Konsumkredite. Diese Lösung unterliegt also den gleichen Bedingungen und Vorgaben wie der „klassische“ Konsumkredit, nämlich:
Die Kosten eines Privatkredits hängen von drei Faktoren ab: Vom ausgeliehenen Betrag, vom Zinssatz und von der Amortisationsdauer. Als Illustration: Ein Darlehen von 5’000 CHF mit einer Amortisationszeit von 24 Monaten und einem Zinssatz von 6.9% (im Durchschnitt) kostet 446.- pro Monat.
Grundsätzlich ist es möglich, einen solchen Kredit für Zahnbehandlungen ziemlich schnell zu erhalten. Sobald die Dokumente für die Dossierstudie bereitliegen, wird die Entscheidung innerhalb von nur 1-2 Arbeitstagen gefällt. Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, ist das Geld innerhalb von 14 Tagen verfügbar. Diese Frist entspricht auch der gesetzlichen Widerrufungsfrist. Um ein Darlehen schnell und einfach zu erhalten, ist es das Beste, sich an eine Agentur wie Multicrédit oder geldleihen.ch zu wenden. Diese Spezialisten können Kundendossiers vollumfänglich verwalten und haben beste Kontakte zu Banken, damit der Kunde die besten Konditionen erhalten kann.