Kredite und Grenzgänger

Blog | Gutschrift

Ein Kredit in der Schweiz oder in Frankreich?

Grenzgänger wohnen in Frankreich, arbeiten aber in der Schweiz. Diese stehen oftmals vor einer Wahl wenn es darum geht, die passenden Finanzdienste und Versicherungen auszuwählen. Der Kredit ist und bleibt eine sehr gefragte Lösung in Sachen Finanzen. Ein Grenzgänger wird somit entweder in der Schweiz oder in Frankreich eine Geldausleihe vornehmen und sich über Kredite und Grenzgänger genauer erkundigen wollen.

Offertenvergleiche

Selbst wenn die Angebote grundsätzlich von einer Bank zur anderen variieren, kann man dennoch einige Elemente hervorheben, die eine Gegenüberstellung von den verschiedenen Dienstleistungen in Sachen Finanzen zwischen der Schweiz und Frankreich verdeutlichen:

  • Zinsen: in Frankreich variieren die Zinsen eines Kredits in der Regel zwischen 8.9% und 20%. In der Schweiz hat die Regierung den Höchstzins auf 15%festgelegt, egal um welche Dauer von Ausleihe es sich hierbei handelt.
  • Vertraulichkeit: die meisten Kreditagenturen in der Schweiz verlangen keine Rechtfertigung der Ausleihe. Somit sind Sie freigestellt und können das ausgeliehene Geld für persönliche Zwecke benutzen, ohne dass Sie irgendwelche Gründe Ihres Kredits angeben müssen.
  • Modalitäten der Ausleihe: Kreditbanken bieten in der Schweiz von 3’000 bis zu 250’000 SFr. an. Indem Sie sich für einen Kredit in der Schweiz entscheiden, werden Sie als Grenzgänger bestimmt einen flexibleren Kredit erhalten.

Welche Bedingungen haben wir für Grenzgänger aus Frankreich?

Tatsächlich ist der Schweizer Kredit für Grenzgänger in der Regel viel günstiger. Selbst wenn die Bedingungen recht strikt sind. Wenn die Annahme eines Kreditantrags oder die Ablehnung eines solchen von der jeweiligen Situation des Grenzgängers abhängt, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein, bevor diese überhaupt einen Antrag stellen:

  • In der Schweiz arbeiten und seit mindestens 3 Jahren beim selben Arbeitgeber tätig sein
  • Eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz besitzen (G Aufenthaltsbewilligung für Grenzgänger) oder Schweizer sein
  • Keine Betreibungen, Verlustscheine haben sowie auch kein bankgeschäftliches Verbot in Frankreich haben
  • Eine solide finanzielle Lage aufweisen, welche die Rückerstattung eines Kredits ermöglicht

Wem sollten Sie sich richten?

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