Obwohl das Gesetz die Kreditvergabe an Ausländer weder verbietet noch limitiert, wenden Banken bei Ausländern aufgrund von Sicherheitsgründen gewisse Einschränkungen an. Genauer gesagt können nur Ausländer, die bereits eine gewisse Zeit in der Schweiz leben und bei denen es nicht wahrscheinlich ist, dass sie das Land demnächst verlassen, einen Kredit erhalten. Die Nationalität des Antragstellers spielt also grundsätzlich keine Rolle: Nur die Art der Aufenthaltsbewilligung ist wichtig:
Diese Bedingungen existieren zum einen, um das Gesetz zu befolgen (es ist spezifischerweise verboten, einen Privatkredit zu vergeben, wenn dieser die Überschuldung des Kreditnehmers bewirken kann) und zum anderen, um die Banken vor risikoreichen Situationen zu schützen. Beispielsweise:
„Risikoreiche“ Dossiers werden von den Banken ebenfalls abgelehnt, sowohl um sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen als auch um Verluste zu verhindern, welche dann in Form eines erhöhten Zinssatzes allen Kreditnehmern auferlegt werden müssten. Dossiers werden auch systematisch abgelehnt:
Artikel verfasst vom Team der Firma Multicrédit, der Spezialist für Privatkredit (www.multicredit.ch).