Revolving credit: Was ist das genau?

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Zulassungsbedingungen je nach Nationalität

Obwohl das Gesetz die Kreditvergabe an Ausländer weder verbietet noch limitiert, wenden Banken bei Ausländern aufgrund von Sicherheitsgründen gewisse Einschränkungen an. Genauer gesagt können nur Ausländer, die bereits eine gewisse Zeit in der Schweiz leben und bei denen es nicht wahrscheinlich ist, dass sie das Land demnächst verlassen, einen Kredit erhalten. Die Nationalität des Antragstellers spielt also grundsätzlich keine Rolle: Nur die Art der Aufenthaltsbewilligung ist wichtig:

  • Die Inhaber einer C-Bewilligung oder einer Legitimationskarte unterstehen den gleichen Bedingungen wie Schweizer Bürger.
  • Die Inhaber einer B-Bewilligung müssen in der Schweiz wohnen und beim gleichen Arbeitgeber seit mindestens 6 Monaten gearbeitet haben.
  • Grenzgänger mit einer G-Bewilligung müssen nach dem Willen der Banken seit 3 bis 4 Jahren beim gleichen Arbeitgeber wohnen.
  • Die Inhaber einer L-Bewilligung können, ohne Ausnahme, keinen Privatkredit erhalten.
  • Die Inhaber anderer Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung Ci, Flüchtlinge, etc.) können keinen Privatkredit erhalten.

Zulassungsbedingungen je nach Einkommen

Diese Bedingungen existieren zum einen, um das Gesetz zu befolgen (es ist spezifischerweise verboten, einen Privatkredit zu vergeben, wenn dieser die Überschuldung des Kreditnehmers bewirken kann) und zum anderen, um die Banken vor risikoreichen Situationen zu schützen. Beispielsweise:

  • Das Mindesteinkommen, um einen Kredit zu erhalten, hängt von der Situation ab, doch mindestens 2’700 CHF netto.
  • Lohnangestellte müssen seit mindestens 3 Monate beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet haben. Temporärangestellte oder Angestellte mit mehreren Arbeitsverträgen unterstehen einer kritischeren Budgetprüfung.
  • Selbstständige müssen seit mindestens 2 Jahren in eigener Sache berufstätig sein.
  • AHV- und IV-Rentner dürfen vom Staat keine zusätzlichen Finanzdienstleistungen erhalten. Ausserdem muss der Kredit vom Gesetz her bis ins Alter von 70 Jahren zurückgezahlt werden.

Andere Beschränkungen

„Risikoreiche“ Dossiers werden von den Banken ebenfalls abgelehnt, sowohl um sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen als auch um Verluste zu verhindern, welche dann in Form eines erhöhten Zinssatzes allen Kreditnehmern auferlegt werden müssten. Dossiers werden auch systematisch abgelehnt:

  • Bei Betreibungen
  • Bei einer negativen Zahlungshistorie bei der ZEK
  • Bei finanziellen Problemen

Artikel verfasst vom Team der Firma Multicrédit, der Spezialist für Privatkredit (www.multicredit.ch).

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