Kreditversicherung bei Konsumkrediten in der Schweiz

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Wer in der Schweiz einen Konsumkredit aufnimmt, stellt sich früher oder später die Frage nach der Absicherung: Was passiert, wenn der Kreditnehmer vor Ende der Laufzeit verstirbt oder dauerhaft arbeitsunfähig wird? Genau hier setzt die Kreditversicherung an.

Die Todesfallversicherung ist bei jedem Konsumkredit obligatorisch eingeschlossen. Sie wird über die Zinsen finanziert und erfordert keine separate Prämie. Im Todesfall übernimmt die Versicherung den offenen Kreditsaldo vollständig. Die Angehörigen werden entlastet, und die Bank erhält ihr Kapital zurück .

Die Höhe der Deckung unterscheidet sich je nach Institut:

  • manche Banken sichern maximal 60’000 CHF ab,
  • andere bieten Schutz bis 80’000 CHF,
  • einige Institute gehen sogar bis 100’000 CHF.

Doch es gibt einen wichtigen Unterschied: Nicht alle Banken decken die gleichen Risiken ab. Einige beschränken sich ausschliesslich auf den Todesfall, während andere zusätzlich auch die volle und dauerhafte Invalidität einschliessen. In diesem Fall wird der Kredit ebenfalls erlassen, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall endgültig erwerbsunfähig wird. Damit bietet die Bank nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Invalidität eine entscheidende finanzielle Sicherheit.

Zusätzlich zu dieser Grundabsicherung gibt es optionale Versicherungen, oft als Ratenabsicherung bezeichnet. Sie erweitern den Schutz auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die monatlichen Kreditraten für eine begrenzte Zeit – häufig bis zu 12 bis 24 Monate, mit einer Obergrenze von etwa 2’000 CHF pro Monat. Diese Zusatzversicherungen sind kostenpflichtig und werden zusammen mit den Kreditraten abgerechnet .

Das gesetzliche Fundament bildet das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), welches vorschreibt, dass der Vertrag klar ausweisen muss, welche Versicherungen obligatorisch und welche fakultativ sind . So ist Transparenz gewährleistet und der Kreditnehmer weiss genau, welche Absicherung besteht und welche zusätzlichen Optionen er wählen kann.

Zusammengefasst: Jeder Konsumkredit in der Schweiz beinhaltet eine obligatorische Todesfallversicherung, die – je nach Bank – zwischen 60’000 und 100’000 CHF abdeckt. Manche Institute gehen noch weiter und schützen zusätzlich gegen totale Invalidität, wodurch die finanzielle Sicherheit des Kreditnehmers und seiner Familie deutlich gestärkt wird.

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