Für ihre Krankenversicherung, können die Bürger eine Grundversicherung oder Grundversicherung mi einer Zusatzversicherung wählen (ermöglicht breiteren Nutzen). Trotz der gleichen Vorteile für die Versicherten, haben die Schweizer nicht die gleichen Prämien. Diese können sich entsprechend unterscheiden:
Unter den vielen Angeboten hat der Versicherte das Recht , die Krankenkassen auswählen die sie wollen und was auch immer die Situation (Gesundheitszustand oder Alter) ist, ist der Versicherte verpflichtet, die neuen Versicherungen zu akzeptieren.
Da Versicherungsprämien generell am Anfang des Jahres ändern, kummunizieren die Versicherer im Oktober den Betrag der neuen Prämie. So, wenn der Versicherte sich entscheidet, die Krankenversicherung zu wechseln, kann er dies machen indem es so vorgesehen drei Monate vor dem Ende des Jahres, warnt. Es ist ratsam, sein Kündungsschreiben, als Eingeschrieben zu senden und sicherstellen, dass die alte und die neue Versicherung aufmerksam gemacht werden vor der Anfrage vor dem Ende November.
Die inbegiffenen Leistungen im Katalog, können bei 90 % zurückerstatter werden. Unter den Beispielen der Kostenerstattung ist es möglich zu sehen, dass :
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