Wann spricht man von einem Konsumkredit oder Privatkredit? Das Leasinggeschäft wie auch das Kreditkartengeschäft und im weitesten Sinne alle Konsumgütergeschäfte sind eingeschlossen. Im Gegensatz dazu gehört das Hypothekargeschäft nicht dazu.
Der Kredit wird abgeschlossen zwischen einem Konsument und einem qualifizierten Darlehensgeber. Das Darlehen ist daher gemäß dem Konsumkreditgesetz auf eine bestimmte Laufzeit mit einem festen Zinssatz und mit einer zum Voraus bestimmten Rate abgeschlossen.
Der bewilligte Zinssatz bewegt sich zwischen 4% und Maximum 10% für den Privatkredit und 12% für die offenen Beträge bei den Kreditkarten.
Obwohl gewisse Kreditinstitute bis zu einer Darlehenshöhe von CHF 400’000.- anbieten, schränkt das Konsumkreditgesetz den Betrag zwischen CHF 500.—und CHF 80‘000.—ein.
Die Kreditkonditionen müssen im Vertrag klar und transparent festgehalten sein. Erwähnen wir die wichtigsten: Nettokreditbetrag, der effektive Jahreszins, eventuell der Maximalkredit, die Rückzahlungsmodalitäten, bei vorzeitiger Rückzahlung Rückvergütung der zu viel bezahlten Zinsen, die Widerrufung des Vertrages, eventuelle Garantien, Betrag der Lohnpfändung.
Der Kreditgeber muss sicherstellen, dass der Schuldner den Kredit zurückbezahlen kann ohne in die Überschuldung zu fallen. Daher ist es empfehlenswert sich an ein etabliertes Kreditinstitut zu wenden und von einer fachlichen Beratung zu profitieren, welche diese vorsichtigen Regeln einhält.
Andere Aspekte verdienen ebenfalls Ihre Aufmerksamkeit und wir laden Sie ein die offizielle Seite des Bundes zu konsultieren: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010555/202001010000/221.214.1.pdf
Wir hoffen, dass diese Information von Nutzen war und empfehlen Ihnen sie zu befolgen.
Artikel erstellt durch Münür ASLAN Direktor der Gesellschaft Cashflex MultiCredit Sàrl.