Es handelt sich dabei um eine Aufenthaltsberechtigung, die dem Inhaber gewisse Privilegien und Immunitäten gewährt (siehe eda.admin.ch auf Französisch). Dieses Dokument ermöglicht es dem Inhaber also, sich innerhalb der Schweiz ohne Visum oder Arbeitsbewilligung zu bewegen. Eine Legitimationskarte ersetzt also die übliche Arbeitsbewilligung.
Die Anfrage für ein solches Dokument wird von den ausländischen Vertretungen oder NGO direkt beim EDA gestellt. Normalerweise werden Legitimationskarten nur Botschaftern, Konsulatsangestellten oder Mitarbeitern von NGO (UNO, WHO, etc.) sowie deren Begleitpersonen ausgestellt.
Theoretisch gesehen befindet sich ein ausländischer Diplomat, der in einer Botschaft in der Schweiz arbeitet, nicht auf schweizerischem Territorium: Das Botschaftsgelände wird also als ausländisches Territorium behandelt. Dieser Arbeitsplatz befindet sich also nicht „in“ der Schweiz, weshalb eine Schweizer Arbeitsbewilligung nicht erteilt werden kann. Dieses Problem wird mit einer Legitimationskarte umgangen.
Die Seite von Multicrédit über die verschiedenen Arten von Legitimationskarten gibt Auskunft über mehrere Typen dieser Aufenthaltsbewilligung:
Ausnahmen vorbehalten profitieren Inhaber von Legitimationskarten von den gleichen Vorteilen bei der Kreditvergabe wie Ausländer mit einer C-Bewilligung. Da Botschafter und Diplomaten in der Schweiz häufig überdurchschnittliche Gehälter erhalten, ist es häufig möglich, attraktive Konditionen für zukünftige Kredite zu erhalten. Das Beste ist es, sich an einen Spezialisten wie Multicrédit zu wenden, welcher eine kostenlose Beratung, eine individuelle Dossieranalyse sowie eine unverbindliche Kreditofferte anbietet.
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